Medienpädagogik
„Medienkompetente Kinder sind am besten vor Medienrisiken geschützt.“
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Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Im Hort werden Kinder im Anschluss an den Schulbesuch betreut und gefördert. In aller Regel besuchen Kinder von der ersten bis maximal siebten Klasse eine nachmittägliche Hortbetreuung.
Wer erinnert sich nicht an seinem ersten Schultag? Fast alle Kinder freuen sich darauf zu den Großen zu gehören.
Nach der ersten Zeit des aneinander Gewöhnens und Einlebens in die neue familiäre Situation wünschen sich viele Eltern Anregungen für die Interaktion mit ihrem Baby/ Kleinkind.
„Nicht (mehr) der behinderte Mensch muss sich anpassen, damit er an der Gesellschaft teilhaben kann. Stattdessen muss sich die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen“. (Obermayr)
Im Hort werden Kinder im Anschluss an den Schulbesuch betreut und gefördert. In aller Regel besuchen Kinder von der ersten bis maximal siebten Klasse eine nachmittägliche Hortbetreuung.
Die Anmeldung Ihres Kindes für einen Betreuungsplatz ist seit dem 01.01.2024 über das Zentrale Anmeldeverfahren des Landkreises Garmisch-Partenkirchen möglich.
In Kindergärten werden Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages betreut und gefördert – je nach Bedarf der Eltern. Der Kindergarten steht in der Regel allen Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.
Aufgaben und Dienstleistungen
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist Aufsichtsbehörde aller Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte).
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für die Aufsicht und Beratung von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte), die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen sowie deren Betriebskostenförderung.
Des Weiteren berät das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Kindertageseinrichtungen und deren Träger zu Fach- und Rechtsfragen.
Unsere Aufgaben und Dienstleistungen im Überblick:
Überwachung der Einhaltung der Vorgaben gemäß des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und des Ausführungsverordnung
Fachberatung und pädagogische Beratung der Kindertageseinrichtungen, Träger, Eltern und Besichtigung der Kindertageseinrichtungen
Erteilung von Betriebserlaubnissen nach § 45 SGB VIII
Betriebskostenförderung
Durchführung jährlicher Belegprüfungen
Personalzustimmungen nach Qualifikationsüberprüfung § 16 AVBayKiBiG
Bau- und Betriebsberatung
Leitungs-/Trägerkonferenzen
Für Informationen zu Aktion „Neue Fachkräfte für die bayerischen Kitas- Das neue Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung“ vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales klicken Sie https://www.herzwerker.de/imperia/md/content/stmas/herzwerker/221121_stmas_folder_traeger_a4_rz_bfversion_-_barrierefrei.pdf
Ansprechpartner:
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
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Wagner Veronika Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie Erreichbar: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag |
Fachberatung für Kindertagespflege
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Juds Sara Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie Erreichbar: Montag - Donnerstag: 8 - 13 Uhr |
Fachaufsicht Kindertagesbetreuung, gesetzlicher Jugendschutz
|
Schäfer Martin Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie |
Anträge
>> 1. Antrag Pflegeerlaubnis Betreuung Tagespflegekindern (PDF)
>> 2. Antrag Pflegeerlaubnis Betreuung Tagespflegekindern Großtagespflegestelle (PDF)
>> 3. Antrag Betriebserlaubnis Kindertageseinrichtungen (PDF)
>> 4. Antrag Zustimmung nichtpädagogisches Personal (PDF)
>> 5. Merkblatt besondere Vorkommnisse (PDF)
>> 6. Für Personalmeldungen nach § 47 SGB VIII ist folgendes Online-Formular zu verwenden.
>> 7. Für Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendliche zu beeinträchtigen ist folgendes Online-Formular zu verwenden.
Aufgrund der Fülle an Informationen zu den verschiedenen Ansprüchen wie Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld und bayrisches Familiengeld kann eine Beratung hilfreich sein.