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Ehrenamts­versicherung

Schutz für Ehrenamtliche
Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben.

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Kriegsopfer­fürsorge

Unter Umständen wird Kriegsopferfürsorge nicht nur für Kriegsbeschädigte gewährt, sondern auch für deren Familien und Hinterbliebenen. In Betracht kommen persönliche Hilfen, Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen.

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Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherungsleistungen sind keine Almosen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung. Sie sollen den Empfängern trotz nicht ausreichender Einkünfte eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen.

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